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•positive Konjunkturdaten
| Heizöltanks prüfen lassen bis 13. Februar 2006! |
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Viele Tankbesitzer haben es bereits erfahren: in Hessen gibt es neue Bestimmungen bei der Lagerung von Heizöl EL. Hintergrund ist die im Februar 2004 in Kraft getretene novellierte Hessische Anlagenverordnung (VAwS), welche vorschreibt, dass alle Heizöltanks mit einem Füllvolumen ab 1000 Liter einmalig von einem Sachverständigen geprüft werden müssen. Ein entsprechendes Prüfprotokoll müssen die Anlagenbetreiber bei der Unteren Wasserbehörde vorlegen bzw. bis spätestens zum 13. Februar 2006 nachreichen. Die Broschüre "Der sichere Heizöltank" ist beziehbar bei: Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Ref. III6, Mainzer Str. 80, 65189 Wiesbaden. Die gesamte VAwS ist unter www.hmulv.hessen.de/umwelt/wasser/schutz einzusehen; das in "Amtschinesisch" verfasste Werk bietet für den Normalverbraucher allerdings wenig Übersicht. Der TÜV hat eine empfehlenswerte Seite mit leicht verständlichen, nachvollziehbaren Angaben eingerichtet: » netinform |













